Lokales 26.03.2014

Antragskonferenz zur Nordsee-Pipeline von K+S

Kassel (oz/fs) – im Regierungspräsidium Kassel fand am Dienstag die Antragskonferenz zur Vorbereitung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren (ROV) für eine Rohrfernleitungsanlage der K+S Kali GmbH in die Nordsee statt. Zu dem Termin waren alle betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzverbände erschienen, insgesamt zirka 150 Personen.

Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der überregionalen Entsorgung von Salzabwasser aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier an die Nordsee waren auch Vertreter aus den Nachbarbundesländern Nordrhein Westfalen und Niedersachsen anwesend. Dort finden in den kommenden 14 Tagen jeweils gesonderte Antragskonferenzen statt. Anlass für die Planung einer Nordseepipeline ist die langfristige Entsorgung der Salzabwässer, die in der Produktion durch die Kalirohsalzaufbereitung und Weiterverarbeitung und aus dem Haldenwasser entstehen. Da die trockenen Rückstände weiter aufgehaldet werden, wird auch nach dem Abschluss der Bergbauphase noch auf sehr lange Zeit weiter Salzabwasser anfallen. Das bisherige lokale Entsorgungskonzept über die Verpressung in den Untergrund und die Abführung  über das Gewässersystem Werra / Weser muss neben weiteren Reduktionsmöglichkeiten durch alternative Entsorgungswege für die Produktionsabwässer und die „Ewigkeitslast“ der Halden abgelöst werden. Die bis 2020 erteilte Einleitungserlaubnis in die Werra beinhaltet sukzessive zurück gehende Einleitwerte. Die seitens des Regierungspräsidiums erteilte Versenkerlaubnis endet am 30. November 2015.

Das Vorhaben „Rohrfernleitung zur Nordsee“ ist dabei der Entsorgungsweg, der wahrscheinlich der umweltgerechteste und langfristig tragfähigste Weg ist. Die Runde Tisch ist in seiner Empfehlung auch zu diesem Ergebnis gekommen.

Der mögliche Weg vom Werk Werra, Standort Hattorf in Philippsthal, führt durch drei Bundesländer, außer Hessen auch durch NRW und Niedersachsen bis zu einer Einleitstelle in die Nordsee/Jade. Die Vorhabenbeschreibung enthält drei mögliche Korridore, die in Nordhessen in etwa so verlaufen:

1) weitgehende Bündelung mit der MIDAL-Leitung

2) östliche Variante: weitgehende Bündelung mit der gepl. 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar

3) westliche Variante über Homberg-Fritzlar-Waldeck- Bad Arolsen- Marsberg

 

In der Antragskonferenz stellte das Regierungspräsidium den Rahmen sowie den Verfahrensablauf vor. Die Vorhabenträgerin sowie die von ihr beauftragten Büros erläuterten die Vorhabenbeschreibung, mögliche Korridorvarianten sowie den Vorschlag für den Untersuchungsrahmen im Raumordnungsverfahren. Die Unterlagen für die Antragskonferenz sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter „Raumordnungsverfahren K+S“ einsehbar. Die Hinweise der Konferenzteilnehmer zu dem Vorhaben, dem Verfahren und den Antragsunterlagen sind von der Raumordnungsbehörde entgegen genommen worden. Alle betroffenen Gebietskörperschaften und Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzverbände haben nach der Antragskonferenz noch die Möglichkeit bis zum 2. Mai eine schriftliche Stellungnahme zu Art und Umfang der Unterlagen abzugeben. Hieraus wird in Abstimmung mit Niedersachsen und NRW ein Gesamtuntersuchungsrahmen bestimmt, nach dem die Vorhabenträgerin K+S GmbH die Antragsunterlagen im Raumordnungsverfahren vorzulegen hat. Der Untersuchungsrahmen wird ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Sobald die Antragstellerin alle Unterlagen vollständig vorgelegt hat, leitet das Regierungspräsidium mit der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens das ROV förmlich ein. Bestandteil der Verfahrensunterlagen ist dabei insbesondere eine sog. Vorzugsvariante, für die der Vorhabenträger die Prüfung der Raumverträglichkeit beantragt. Bei diesem Verfahren wird dann - voraussichtlich 2015 - neben der Beteiligung der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange und Verbände auch die Öffentlichkeit einbezogen.

Das Raumordnungsverfahren endet nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen mit einer landesplanerischen Beurteilung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Diese landesplanerische Beurteilung wird veröffentlicht, und sie dokumentiert auch den Umgang mit den im Raumordnungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen. Die landesplanerische Beurteilung ist im anschließenden Zulassungsverfahren für die Rohrfernleitung als gutachterliche Stellungnahme zu berücksichtigen. Die Erteilung der Baugenehmigung für das Vorhaben wird in einem anschließenden Genehmigungsverfahren geprüft.