Nach dem Verfassungsschutzbericht 2015 des Hessischen Innenministeriums handelt es sich bei der Partei „Der Dritte Weg“ um eine rechtsextremistische Partei, deren Mitglieder überwiegend aus dem neonazistischen Spektrum, vereinzelt auch aus der NPD, stammen. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschützer stammen die Mitglieder auch aus dem inzwischen verbotenen „Freien Netz Süd“ sowie aus der völkisch geprägten Neonazi-Szene. Ideologisch vertritt die Partei laut Verfassungsschutzbericht ein völkisch-biologisch geprägtes Menschenbild, das im Widerspruch zu den Werten des Grundgesetzes steht. Die Stadt Fulda hat einen Verbotsbescheid verhängt, weil sie durch die Versammlung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befürchtet. Insbesondere ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass während der Versammlung der Tatbestand der Volksverhetzung (Paragraf 130 Strafgesetzbuch) erfüllt wird und zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Einrichtungen aufgerufen wird. Die Versammlungsbehörde beziehungsweise das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda stehen bei der Bewertung der Situation in engem Austausch mit der Polizei.
Bei der Fuldaer Polizei liefen unabhängig davon am Montag bereits Planungen. „Wir bereiten uns natürlich darauf vor“, sagte Polizeisprecher Martin Schäfer: „Wir gehen davon aus, dass die Veranstaltung in irgendeiner Form stattfinden wird.“ In Vergangenheit habe die Praxis gezeigt, dass solche Veranstaltungen am Ende vom Gericht meist genehmigt würden, die Behörde aber Auflagen machen dürften. Angemeldet habe „Der Dritte Weg“ eine Demonstration mit 40 bis 50 Teilnehmern. „Wir stehen in Kontakt mit anderen Dienststellen, aus deren Erfahrung wissen wir, dass es meistens mehr Teilnehmer sind“, berichtete Schäfer: „Wir bereiten uns auf rund 100 Teilnehmer vor.“
